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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wenn Sie Vorhaben umsetzen, durch die der ökologische Landbau in Niedersachsen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, den ökologischen Landbau in Niedersachsen auszuweiten und die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe zu erhöhen, die ökologisch wirtschaften.
Sie erhalten die Förderung für Personalausgaben, Sach- und Reisekosten für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Sie bekommen aber höchstens EUR 300.000 pro Jahr.
Wenn Sie eine Förderung durch mehrere Stellen bekommen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Durchführung des Projektes haben oder eine Kommune oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, kann die Höhe Ihres Zuschusses bis zu 75 Prozent betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind juristische Personen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Niedersachsen oder zum größten Teil in Niedersachsen durchführen.
Als Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion müssen Sie die Kriterien der Definition der Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen nach der Gruppenfreistellungsverordnung im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten erfüllen.
Sie erhalten keine Förderung für
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
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