
Örtliche Jugendförderung
29. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Informationen
Wenn Sie als Träger der örtlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote planen, bereitstellen und fördern möchten.
Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben für
Sie erhalten die Förderung als Festbetragsfinanzierung (Pauschale).
Die Höhe des Festbetrags berechnet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landes sowie den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik zu den Zahlen der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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