Matching-

Copilot für Förderungen

15. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als anerkannter Bildungsträger in Mecklenburg-Vorpommern überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Agrarbereich planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich.
Sie erhalten die Förderung für Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen sowie für die Unterbringung während der Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses für die Lehrgangskosten beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, bezogen auf die vorab ermittelten Kostensätze des Heinz-Piest-Instituts.
Als Übernachtungspauschale erhalten Sie EUR 14,40 je Auszubildenden und Übernachtung.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 6 Wochen vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
Antragsberechtigt sind Bildungsträger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta