
Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten je Lehrgangswoche und Teilnehmenden.
Für die zentrale Betreuung und Umsetzung des Programms beträgt der Zuschuss bis zu 100 Prozent der Standardeinheitskosten für den Personaleinsatz und des Pauschalsatzes für arbeitsplatzbezogene Ausgaben.
Sachausgaben für die technische Betreuung der Datenbank Cascade sind bis zu einem Höchstbetrag von EUR 30.000 förderfähig.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
Letztempfänger sind die beteiligten Bildungsträger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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