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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel.
Sie erhalten die Förderung für Ihre laufenden Kosten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 107,00 pro Lehrgangstag.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.
Antragsberechtigt ist das Berufsförderungswerk der Bauindustrie Nordrhein-Westfalen e.V.
Letztempfänger sind die beteiligten Bildungsträger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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