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Copilot für Förderungen
14. Jan. 2020 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie für Auszubildende des Handwerks überbetriebliche Unterweisungen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Unterbringungskosten erhalten.
Der Bund unterstützt Sie als Anbieter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU). Sie bekommen einen Zuschuss für Ihre Lehrgänge, die Sie für Lehrlinge in der Fachstufe (vom 2. bis 4. Ausbildungsjahr) durchführen.
Sie erhalten die Zuschüsse als Festbetrag je Auszubildenden und Lehrgang oder Lehrgangswoche. Damit können Sie bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zur Hälfte der notwendigen Unterbringungskosten finanzieren.
Die Fachverbände des Handwerks, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen und die von ihnen anerkannten Berufsbildungseinrichtungen legen der zuständigen Handwerkskammer jedes Jahr bis zum 1.10. einen Antrag für das folgende Jahr vor.
Die Handwerkskammer fasst diese Anträge mit dem eigenen Antrag zu einem Gesamtantrag zusammen und legt ihn bis zum 1.11. dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vor.
Der ZDH prüft die Anträge der Handwerkskammern, fasst sie zusammen und beantragt bis zum 30.11. bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Gesamtsumme für das Folgejahr.
Die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Veranstalter können sein:
Ihre Lehrgänge finden in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten des Handwerks, in anderen von den Handwerkskammern anerkannten Berufsbildungseinrichtungen oder anderen qualifizierten Einrichtungen im Auftrag der zuständigen Handwerkskammer als Ganztageslehrgänge statt.
Ihre Lehrgänge entsprechen den Unterweisungsplänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Die Auszubildenden werden in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) unterrichtet, ihre Ausbildungsverträge sind in die Lehrlingsrolle einer Handwerkskammer und ihr Ausbildungsbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen.
Die Ausbilder müssen über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
Ein Lehrgang ist in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchzuführen.
Beta