Informationen
nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowieWenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder aus Betrieben, die stillgelegt werden, den Abschluss einer begonnenen Ausbildung in Ihrem Betrieb ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz oder beantragten Insolvenz oder wegen einer Stilllegung/Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ und bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen und Betriebe,Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften,Angehörige der Freien Berufe,Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme von Dienststellen des Landes und des Bundes)mit Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihre Betriebsstätte muss normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.Es muss sich um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO), dem Seearbeitsgesetz, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Pflegeberufegesetz (PflBG) handeln.Beachten Sie, dass das Ausbildungsverhältnis sozialversicherungspflichtig sein und eine Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten haben muss undder Ausbildungszeitraum spätestens am 31.12.2028 mindestens zur Hälfte erfüllt sein muss. Das Projekt endet, wenn die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde, spätestens aber am 31.12.2028.das Ausbildungsverhältnis sozialversicherungspflichtig sein und eine Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten haben muss undder Ausbildungszeitraum spätestens am 31.12.2028 mindestens zur Hälfte erfüllt sein muss. Das Projekt endet, wenn die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde, spätestens aber am 31.12.2028.