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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen im Saarland einen Kredit für Investitionen aufnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft des Saarlandes erhalten.
Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unterstützt Sie finanziell bei der Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für aus volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdige Vorhaben. Dies gilt, wenn Ihnen von der Bankseite ausreichende Sicherheiten nicht in einem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen und eine Besicherung durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Saarland GmbH ausgeschlossen ist.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent für einen Investitionskredit und bis zu 60 Prozent für einen Betriebsmittelkredit, einschließlich Avale.
Die Laufzeit Ihrer Bürgschaft richtet sich danach, wie lange Ihr verbürgter Kredit läuft. Die maximale Laufzeit beträgt 15 Jahre.
Sie müssen für die Bürgschaft ein Bürgschaftsentgelt entrichten.
Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrem Kreditgeber beziehungsweise Ihrer Hausbank, diese leitet ihn dann weiter an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Bürgschaften ist Aufgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen sowie Unternehmen, deren Kapital oder Stimmrechte zu mehr als 24,9 Prozent von der öffentlichen Hand kontrolliert werden. Damit sind der Staat, die Kommunen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts gemeint.
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