Matching-
Copilot für Förderungen
12. Mär. 2024
Wenn Sie überregionale Maßnahmen planen, die Familien und älteren Menschen zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei überregionalen Maßnahmen für Familien und Senioren.
Sie erhalten die Förderung für:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für überregionale Projekte der Familien- und Seniorenpolitik außerhalb des Landesfamilienförderplans reichen Sie sich bitte 3 Monate vor Beginn der Maßnahme ein Konzept beim zuständigen Ministerium ein.
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Je nach Vorhaben müssen Sie spezifische Voraussetzungen einhalten.
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