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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen mit Behinderung den Berufseinstieg zu erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Bundesagentur für Arbeit die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung.
Sie als Träger der beruflichen Bildung beraten die Jugendlichen in ihrer Berufswahl, schließen mit ihnen den Ausbildungsvertrag ab und begleiten sie sowie die beteiligten Betriebe während der gesamten Ausbildungszeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 725,00 je Ausbildungsplatz und Monat. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.
Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit und beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Sie als Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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