Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie in Niedersachsen die Arbeit von Jugendlichen in Jugendgruppen fördern und stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben örtlicher Jugendgruppen und -initiativen. So soll jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden.
Es werden auf regionaler und auf Landesebene Einzelprojekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen gefördert und auch übergreifende beziehungsweise koordinierende Projekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Projekt zwischen EUR 1.500 bis maximal EUR 10.000 pro vollem Projektjahr, aber pro Monat durchschnittlich nicht mehr als EUR 850,00.
Für ein maximal einjähriges Folgeprojekt erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts. Diesen Zuschuss müssen Sie separat beantragen.
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Erstempfänger kann einmal jährlich auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen.
Das Antragsverfahren für die Letztempfänger regelt der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Servicestelle. Es erfolgt ausschließlich online.
Als Erstempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsen e. V. antragsberechtigt. Diese Servicestelle ist mit der Umsetzung des Programms beauftragt und erhält selbst keine Förderung.
Letztliche Empfänger der Leistungen sind
mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta