Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Informationen
Wenn Sie Vorhaben planen, durch die der Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die den Absatz von land-, fisch- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen und Qualitätsprodukten erhöhen.
Sie können eine Förderung für diese Maßnahmen erhalten:
Teilnahme an Messen und Ausstellungen,Teilnahme an Warenbörsen und Hausmessen,Verkaufsförderaktionen in Form von mit einem Partner des Lebensmittel-Einzelhandels abgestimmten „Mecklenburg-Vorpommern-Wochen“,Seminare,Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen, die einen Anreiz zur Verbesserung und Spezifizierung der Qualität land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse darstellen,Akquise, Vorbereitung und Präsentation eines Gemeinschaftsstandes Mecklenburg-Vorpommern auf Fachmessen sowieAkquise, Vorbereitung und Durchführung einer Delegationsreise der Land- und Ernährungswirtschaft.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
bei Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Warenbörsen für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 6.000 pro Maßnahme für maximal 3 Maßnahmen jährlich,für Verkaufsförderaktionen und Seminare bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben undfür Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Akquise, Vorbereitung und Präsentation eines Gemeinschaftsstandes oder einer Delegationsreise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 1.000 betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte mindestens 4 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind abhängig von dem Vorhaben
kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen, Fischereiunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen der Ernährungswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowieErzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüsse, Vereine und Verbände.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihrem Vorhaben muss ein konkretes Projekt zugrunde liegen (das gilt nicht für die Teilnahme an Messen).Wenn mehrere Partnerinnen oder Partner an Ihrem Projekt beteiligt sind, müssen Sie die Zusammenarbeit durch eine schriftliche Erklärung dokumentieren.