Matching-
Copilot für Förderungen
01. Mär. 2024 | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Wenn Sie einen Terrassenweinberg oder einen sehr steilen Weinberg in Baden-Württemberg umweltschonend bewirtschaften möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Kosten, die Ihnen bei der besonders umweltschonenden und ökologisch vorteilhaften Pflege von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen entstehen, wenn Sie auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) verzichten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 3.000 je Hektar und Jahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.
Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Terrassenweinbergen oder sehr steilen Weinbergen, wenn diese als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach Randnummer 35 Ziffer 13 des Agrarrahmens in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta