Informationen
Wenn Sie im Verbund mit internationalen Partnerinnen und Partnern Forschungs- und Entwicklungsfragen im Bereich AGROECOLOGY aufgreifen und bearbeiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie mit einem Zuschuss zu internationalen Vorhaben im Rahmen der im Januar 2024 gestarteten europäischen Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research Infrastructures – AGROECOLOGY“.
Sie erhalten die Förderung für internationale Forschungsverbundvorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten:
Thema 1: Verbesserung der Agroecology in landwirtschaftlichen Produktionssystemen,Thema 2: Umsetzung der Agroecology auf regionaler Landschaftsebene.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Der Zuschuss beträgt pro Verbundvorhaben maximal EUR 700.000 und EUR 500.000 pro Antragstellenden,Der Zuschuss beträgt bei Koordination des transnationalen Verbunds durch eine deutsche Partnerin oder einen deutschen Partner: maximale deutsche Fördersumme EUR 800.000 pro Verbund und maximal EUR 600.000 pro Antragstellenden.Das Förderverfahren ist dreistufig. Im 1. Schritt findet ein internationales Begutachtungsverfahren statt. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Ideenskizze durch den Verbundkoordinator elektronisch ein. Im 2. Schritt werden Sie aufgefordert eine Projektskizze einzureichen.
In der 3. Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartnerinnen und Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien für ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizzen und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 26.4.2024, 14:00 Uhr (MESZ) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowieLandes- und Bundeseinrichtungen.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie berücksichtigen die folgenden zentralen übergeordneten Themen: Erhöhung der Resilienz von Agrarökosystemen,Schließung von Nährstoff- und Energieströmen,Verbesserung der Effizienz der Ressourcennutzung sowieFörderung der Agrarbiodiversität.Erhöhung der Resilienz von Agrarökosystemen,Schließung von Nährstoff- und Energieströmen,Verbesserung der Effizienz der Ressourcennutzung sowieFörderung der Agrarbiodiversität.Antragstellende prüfen, ob ein Risiko zum Missbrauch der Projektergebnisse besteht. Falls ein solches besteht oder sich abzeichnet, müssen Antragstellende eine Einschätzung des Risiko-/Nutzen-Verhältnisses vorlegen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung aufzeigen.Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.