Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen und umsetzen, um die Leistungsfähigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen zu verbessern, die hydraulische Belastung von Abwasseranlagen zu reduzieren und insgesamt zur Verbesserung der Gewässergüte beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen in die Verbesserung der Leistungsfähigkeit vorhandener Abwasserbehandlungsanlagen, in die Reduzierung der hydraulischen Belastung von bestehenden Abwasseranlagen sowie in die Verbesserung der Gewässerqualität.
Sie bekommen die Förderung für
Investitionsmaßnahmen zur Entflechtung oder zur Reduzierung der Einleitung von Fremd- und Niederschlagswasser in Abwasseranlagen,Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudien zur Konkretisierung des Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzeptes,Umsetzung kommunaler Förderprogramme zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung,messtechnische Ausrüstung von bedeutenden Regenwasserentlastungsanlagen,Neubau und Nachrüstung der P-Fällung auf Abwasseranlagen sowieexterne Gewässerschutzbeauftragte der Kommunen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem Vorhaben.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen die Gemeinden die Aufgaben für die Abwasserbeseitigung übertragen haben, oder der Entsorgungsverband Saar.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie führen Ihre Investitionsmaßnahmen innerhalb einer Abwasseranlage mit erhöhter Fremdwasserbelastung durch und weisen die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen nach.Bei Bewirtschaftungsstudien muss der Planungsbereich Ihrer Studie mindestens einen Gemeinde- oder Stadtbezirk umfassen.Ihr kommunales Förderprogramm muss eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren haben.Regenwasserentlastungsanlagen müssen sich innerhalb von Abwasseranlagen mit erhöhter Fremdwasserbelastung befinden oder das Gewässer hydraulisch/stofflich signifikant belasten.Der Neubau oder die Nachrüstung der P-Fällung auf Abwasseranlagen entspricht den Bestimmungen des Maßnahmenprogramms der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).Sie stellen sicher, dass der oder die Gewässerschutzbeauftragte extern beauftragt wird.Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionsmaßnahmen, die der inneren und/oder äußeren Erschließung neuer oder der Erweiterung vorhandener Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete dienen.