
Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung
09. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen junge benachteiligte Menschen an die Erwerbstätigkeit herangeführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten von benachteiligten Zielgruppen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen können Sie auch eine zusätzliche Förderung aus Landesmitteln erhalten.
Ihren Antrag für
können Sie im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens einreichen. Aufrufe zur Teilnahme an Konzeptauswahlverfahren werden über das Förderportal Thüringen bekannt gemacht.
Ihren Antrag für Vorhaben der Bildungsberatung und Modellprojekte stellen Sie bitte mindestens 8 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für
juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.
Für Vorhaben der Bildungsberatung sind auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe antragsberechtigt.
Für Vorhaben der Bildungsberatung können Träger der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen und deren Landesorganisationen „Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V.“ (LOFT) und „Thüringer Volkshochschulverband e.V.“ Anträge stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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