Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie im Bereich Kunst und Kultur Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kulturschaffende oder Kultureinrichtung bei Projekten in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtliches Engagement darf 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.
Ihren Antrag richten Sie an die jeweils zuständige Stelle. Weitere Auskünfte erteilt das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta