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Förderung

FM

Allgemeine und politische Weiterbildung

16. Mär. 2024

Bildungseinrichtung

Zuschuss

Mecklenburg-Vorpommern

1 Jahr

Informationen

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für die Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Projekte.

Das können im Einzelnen sein:

  • Seminare und Vortragsveranstaltungen,
  • interaktive Onlineangebote,
  • Workshops und Workcamps,
  • Führungen durch Ausstellungen oder Gedenkstätten, politische und historische Stadtrundgänge,
  • Projekte an Schulen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz oder
  • andere geeignete Maßnahmen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

    Ihren Antrag richten Sie bitte jeweils bis zum 30.9. für das Folgejahr an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft gemäß Paragraf 6 Weiterbildungsförderungsgesetz.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als geförderte Einrichtung müssen Sie ganzjährig und kontinuierlich Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung vorhalten und anbieten,mit Ihrer Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechen,die Offenheit des Teilnehmendenkreises gewährleisten (ausgenommen sind Maßnahmen an Ganztagsschulen),die Maßnahmen grundsätzlich selbst in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.
  • ganzjährig und kontinuierlich Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung vorhalten und anbieten,
  • mit Ihrer Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechen,
  • die Offenheit des Teilnehmendenkreises gewährleisten (ausgenommen sind Maßnahmen an Ganztagsschulen),
  • die Maßnahmen grundsätzlich selbst in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.
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