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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zahl der erwachsenen Menschen mit geringen Lese- und Schreibfähigkeiten sowie geringen Grundbildungskompetenzen bedeutend gesenkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rahmen des lebenslangen Lernens durchführen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre, bei Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit (Fort- und Weiterbildung) maximal 6 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.4. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat ESF-Förderung (Referat 302).
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt sind, sowie auch nicht anerkannte Einrichtungen.
Kooperationen zwischen Einrichtungen sind möglich, auch mit Einrichtungen ohne Erfahrungen in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta