Informationen
Wenn Sie Ihre Busse zugunsten von klimafreundlichen alternativen Antrieben umrüsten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Maßnahmen zur Marktaktivierung und zum Markthochlauf von Bussen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.
Gefördert werden
Beschaffung sowie Umrüstung von Bussen: batterieelektrische Antriebe, beispielsweise Batteriebusse auch mit Brennstoffzelle als Range-Extender und Batterie-Oberleitungsbussebrennstoffzellenbasierte Antriebe: BrennstoffzellenbusseAntriebe, die bilanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden (Gasbusse)batterieelektrische Antriebe, beispielsweise Batteriebusse auch mit Brennstoffzelle als Range-Extender und Batterie-Oberleitungsbussebrennstoffzellenbasierte Antriebe: BrennstoffzellenbusseAntriebe, die bilanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden (Gasbusse)Beschaffung von nicht öffentlicher Infrastruktur zum Einsatz der Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften: Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistetBetankungsinfrastruktur für BrennstoffzellenbusseBetankungsinfrastruktur für GasbusseWartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden mussInfrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistetBetankungsinfrastruktur für BrennstoffzellenbusseBetankungsinfrastruktur für GasbusseWartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden mussErstellung von Studien und Analysen zu Einsatzmöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab:
Beschaffung und Umrüstung von Bussen: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,zugehörige Infrastruktur für den Einsatz der Busse: bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,Erstellung von Studien und Analysen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Bei Investitionen in die Infrastruktur sowie bei Studien und Analysen können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein. Bitte beachten Sie die aktuellen Förderaufrufe.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowienatürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie beginnen mit Ihrem Vorhaben nach Bewilligung Ihres Antrags.Sie nutzen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen.Sie betreiben die geförderten Investitionen entsprechend der vorgegebenen Zweckbindungsfrist.Sie können nicht gefördert werden, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission ist.