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Copilot für Förderungen
16. Jun. 2023 | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung altersgerecht umbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützen Sie bei Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Sie erhalten die Förderung für folgende barrierereduzierenden Maßnahmen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Antrag bei einer Einzelmaßnahme 10 Prozent, das sind maximal EUR 2.500, und für den „Standard Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent, das sind maximal EUR 6.250, Ihrer förderfähigen Kosten.
Sie erhalten eine Förderung bei Investitionskosten von EUR 2.000 bis EUR 25.000, für den „Standard Altersgerechtes Haus“ bis maximal EUR 50.000 pro Wohneinheit. Ihre Investitionskosten für Einbruchschutzmaßnahmen sind auf den Förderhöchstbetrag anzurechnen.
Sie können die Förderung auch als Kreditvariante im Programm „Altersgerecht Umbauen“ wählen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das KfW-Zuschussportal.
Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren, solange die Summe der öffentlichen Förderung nicht Ihre förderfähigen Kosten übersteigt. Einige Programme sind nicht mit dem Zuschuss kombinierbar.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sowie Pflege- und Altenwohnheime.
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