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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2022
Wenn Sie Mietwohnraum für Menschen mit besonderem Integrationsbedarf bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg fördert Ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von bestimmten Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf. Zu diesen Zielgruppen zählen Frauen aus Frauenhäusern, Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen, Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen, Menschen, die aus stationären Einrichtungen oder Haft kommen sowie unterstützungsbedürftige Jungerwachsene aus betreuten Jugendwohnungen und aus öffentlicher Unterbringung.
Sie bekommen die Förderung im
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt im Programm A einmalig EUR 15.000 und im Programm B EUR 25.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen.
Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft.
Beta