Matching-
Copilot für Förderungen
16. Jan. 2022
Wenn Sie Wohnraum an vordringlich wohnungssuchende Haushalte vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Ankauf von Belegungsbindungen an Mietwohnungen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.
Für die Belegung einer Mietwohnung mit einem vordringlich wohnungssuchenden Haushalt können Sie einen Mietzuschuss erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2,00 pro m2 förderfähiger Wohnfläche für die Dauer des Mietverhältnisses, maximal jedoch für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Freistellungsgebiete
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