Informationen
Wenn Sie als Luftfahrtunternehmen im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der experimentellen Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in folgenden Bereichen:
alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte,Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik sowieReduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme.Darüber hinaus können Sie auch eine Förderung für Vorhaben in anderen Innovationsbereichen wie zum Beispiel Lärmreduktion oder Digitalisierung erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen in den folgenden Formen: als unbedingt rückzahlbares Darlehen, als bedingt rückzahlbares Darlehen oder als Kombination aus beiden.
Die Höhe des Darlehens beträgt für
kleine Unternehmen bis zu 55 Prozent,mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent undgroße Unternehmen bis zu 40 Prozentder förder- und finanzierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten, maximal jedoch EUR 25 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referat IV D 2.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12.2028 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie unter anderem über das notwendige technologische, betriebswirtschaftliche und betriebswissenschaftliche Potenzial verfügen, um anspruchsvolle und risikoreiche Projekte durchzuführen und deren Ergebnisse umzusetzen,über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen undeinen Umsatz erwirtschaften, der in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der beantragten Förderung steht.über das notwendige technologische, betriebswirtschaftliche und betriebswissenschaftliche Potenzial verfügen, um anspruchsvolle und risikoreiche Projekte durchzuführen und deren Ergebnisse umzusetzen,über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen undeinen Umsatz erwirtschaften, der in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der beantragten Förderung steht.Sie müssen das Vorhaben in Deutschland durchführen und die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse muss mit einem nennenswerten Wertschöpfungsanteil in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR verbunden sein.Zu fördernde Aktivitäten müssen auf den zivilen, kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet sein und ein eigenes Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiko aufweisen.Die Ergebnisse Ihres Entwicklungsvorhabens sollen einen Technologiereifegrad von Stufe 5 bis Stufe 8 aufweisen und müssen dabei eine marktnahe Verwertungsperspektive und einen strategischen Mehrwert für Ihr Unternehmen haben.Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.