Informationen
Wenn Sie im Bereich der Quanteninformatik forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt vorwettbewerbliche Verbundvorhaben in definierten Anwendungsgebieten im Bereich der Quanteninformatik.
Im Rahmen Ihres Projekts können Sie nützliche Quantenvorteile erzielen oder mindestens perspektivisch die Grundlagen für das entsprechende Ziel erarbeiten und die benötigten Hardwareressourcen abschätzen. Mögliche Forschungsthemen sind beispielsweise:
analoge oder digitale Algorithmen für Quantensimulation,quantenmaschinelles Lernen,Quantenalgorithmen für ein spezifisches operationalisiertes (Optimierungs-)Problem insbesondere auch für nicht-gatterbasiertes Quantencomputing, beispielsweise Gaussian Boson Sampling oder Quantum Annealing,hybride Algorithmen für das Co-Processing in High-Performance-Computing-Umgebungen undquanteninspirierte Algorithmen auf klassischer Hardware.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Das Antragserfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze zum 31.1. eines Jahres bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens zum 31.1.2026 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet.An Ihrem Projekt beteiligen sich mehrere unabhängige Partnerinnen und Partner mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz.Sie nutzen die Ergebnisse des Projekts nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.