Matching-
Copilot für Förderungen
01. Jan. 2022
Wenn Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg fördert vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zwischen Ihnen als Arbeitgeberin und Arbeitgeber und schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen durch Gewährung von ergänzenden Lohnkostenzuschüssen. Darüber hinaus werden sozialversicherungsrechtlich eingeschränkte Arbeitsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit unterstützt.
Sie erhalten die Förderung als Lohnkostenzuschuss.
Die Höhe des ergänzenden Lohnkostenzuschusses beträgt je nach Art des Arbeitsverhältnisses und der Beschäftigungsdauer zwischen 30 Prozent und 70 Prozent Ihrer Bruttogehaltsaufwendungen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste.
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz beziehungsweise Dienststelle in Baden-Württemberg, die schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen individuell geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta