Matching-
Copilot für Förderungen
01. Jan. 2019
Wenn Sie mit Ihren Maßnahmen das bestehende öffentliche Förderangebot zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland unterstützt Sie bei der Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen, die das bestehende Förderangebot der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeit fördern und erweitern.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Schwerpunkten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Ihren Antrag richten Sie spätestens einen Monat vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes.
Je nach Art Ihrer geplanten Maßnahme müssen Sie spezifische Anforderungen erfüllen.
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