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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2023 | Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Wenn Sie einem langzeitarbeitslosen Erwachsenen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) einen Arbeitsplatz geben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Prämie erhalten.
Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ unterstützt das Saarland Arbeitgebende, die langzeitarbeitslosen Erwachsenen (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis SGB II geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Außerdem bekommen Sie die Förderung für Sachkosten, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Organisationen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen beitragen.
Sie bekommen die Förderung als einmalige Prämie.
Die Höhe der Prämie beträgt maximal EUR 3.700 pro Arbeitsplatz und Jahr.
Zusätzlich können Sie als gemeinnützige Arbeitgeberin und gemeinnütziger Arbeitgeber eine einmalige Erfolgsprämie in Höhe von maximal EUR 5.000 bekommen, wenn nachweislich eine Integration von Langzeitarbeitslosen auf dem 1. Arbeitsmarkt erfolgen konnte und spätestens nach 6 Monaten keine SGB-II-Leistungen mehr bezogen werden.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Organisationen in Bereichen mit ehrenamtlich Tätigen können Sie einen Zuschuss zu den Sachkosten pauschal in Höhe von maximal EUR 2.500 pro Arbeitsplatz und Jahr erhalten.
Richten Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta