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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2023 | Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Wenn Sie Maßnahmen für langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen planen, die deren Perspektiven hinsichtlich einer Aktivierung, beruflichen Qualifizierung und Eingliederung in Arbeit deutlich verbessern, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ unterstützt das Saarland Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen für langzeitarbeitslose Erwachsene (Ü25) mit Vermittlungshemmnissen im Rechtskreis Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten des Betreuungs- und Anleitungspersonals sowie der Beratungsfachkräfte.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes mit Sitz beziehungsweise existierender Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
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