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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Wenn Sie Träger von nachwuchsleistungssportlichen Trainingsstätten sind und den Trainingsbetrieb trotz gestiegener Ausgaben für Energie weiter aufrechterhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger von Bundes- und Landesstützpunkten des Leistungssports bei der Bewältigung der gestiegenen Kosten für Energie infolge der Energiekrise, um die fortlaufende Ausbildung der Nachwuchskader sicherzustellen.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Mehrausgaben für Energie, die im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 bei Bewirtschaftung der für die Durchführung des Trainingsbetriebs genutzten Räume und Flächen an anerkannten nachwuchsleistungssportlichen Trainingsstätten zu erwarten sind.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben.
Als Antragsteller müssen Sie sich mit 10 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre örtlich zuständige Regierung.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 16.8.2023 ein.
Antragsberechtigt sind die Träger anerkannter Bundes- und Landesstützpunkte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta