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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Wenn Sie sich an dem Aufbau der öffentlichen Tankstelleninfrastruktur für wasserstoffbetriebene Straßenfahrzeuge in Schleswig-Holstein beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Aufbau einer öffentlichen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff.
Sie erhalten die Förderung für den Bau, die Installation oder die Modernisierung einer öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstelle für wasserstoffbetriebene Straßenfahrzeuge.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent und bei Vorhaben von besonderem landespolitischen Interesse bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2 Millionen.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 100.000 betragen (Bagatellgrenze).
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze vor Beginn des Vorhabens bei dem vom zuständigen Ministerium beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein.
Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie in der 2. Stufe zur Einreichung eines Förderantrags aufgefordert.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie der Auszahlung ihren Sitz, ihre Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts befinden.
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