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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Lösungen und praxisnahen Anwendungen zur breiteren Nutzung von Wasserstoff als Energieträger.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 5 Millionen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und beträgt zwischen 40 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Als kleines Unternehmen können Sie unter Umständen eine höhere Förderung erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige
die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden die Erzeugung und Speicherung synthetischer Energieträger, für die eine Liefer- oder Beimischverpflichtung besteht, sowie die Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta