Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Das Aufstiegs-BAföG ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie an einer Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen, können Sie mit dem Aufstiegs-BAföG einen Zuschuss und ein Darlehen bekommen, um die Fortbildung zu bezahlen und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Der Bund unterstützt Sie mit dem Aufstiegs-BAföG bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildungsmaßnahme durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu den Kosten Ihres Lebensunterhalts.
Sie erhalten das Aufstiegs-BAföG für Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger. Die Maßnahmen müssen Sie auf Fortbildungsabschlüsse zu
vorbereiten.
Unterstützt wird die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen unabhängig von der Form (Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/Fernunterricht).
Das Aufstiegs-BAföG beinhaltet einen Zuschuss, der mit einem Darlehen kombiniert werden kann.
Bei den Fortbildungskosten erhalten Sie
Die Förderung erfolgt zu 50 Prozent als Zuschuss, darüber hinaus als Darlehen.
Handelt es sich um eine Fortbildung in Vollzeit, erhalten Sie – abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen – auch Zuwendungen für Ihren Lebensunterhalt.
Die Höchstdauer der Förderung beträgt bei Vollzeitfortbildungen 24 Monate, bei Teilzeitfortbildungen 48 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung verlängert werden.
Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei den in den Bundesländern jeweils zuständigen Stellen. Die Entscheidung erfolgt in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides. Sie erhalten zugleich mit dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der Sie innerhalb von 3 Monaten ein Darlehen bei der KfW beantragen können.
Antragsberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel
Neben deutschen Staatsangehörigen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Staatsangehörige antragsberechtigt.
Beta