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Copilot für Förderungen
01. Jan. 2024 | Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie des Landes Bremen erhalten.
Das Land Bremen zahlt Ihnen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung in einem nicht akademischen Berufsfeld eine finanzielle Prämie als Anreiz für die berufliche Weiterbildung.
Die Höhe der Prämie beträgt EUR 4.000.
Ihren Antrag auf die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie stellen Sie bitte über das Kundenportal der NBank.
Die Zahlung der Prämie ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erworben haben.
Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen befinden.
Die Abschlussprüfung muss nach dem 1.1.2019 abgelegt worden sein. Entscheidend hierfür ist das Datum des Prüfungszeugnisses.
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