Informationen
Wenn Sie das niedersächsische Naturerbe und landschaftskulturelle Erbe mit geeigneten Maßnahmen aufwerten oder Vorhaben zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen, die zur Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
naturverträgliche, dem Schutzzweck entsprechende Angebote für das Erleben der Natur, auch zum Zweck des Schutzes empfindlicher Habitate (insbesondere Natura 2000),naturschutzgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)Schaffung und Ausbau Grüner Infrastruktur im besiedelten Bereich sowieKonzeption und Durchführung von Vorhaben zur Verbesserung des Insektenschutzes und der Erlebbarkeit des Sternenhimmels durch Reduzierung der Lichtverschmutzung (Dark-Sky-Vorhaben).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Förderung kann durch Landesmittel auf 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 70 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden.Der Zuschuss muss mindestens EUR 30.000 betragen.Bei Hochbauvorhaben mit Ausgaben über EUR 200.000 liegt der Höchstfördersatz im Programmgebiet SER bei maximal 40 Prozent und im Programmgebiet ÜR bei maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein. Beachten Sie bitte die im Internet veröffentlichten Stichtage für Ihre Antragstellung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Sie oder eine andere Person dürfen nicht zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet sein.Im Fall von interregionalen, grenzüberschreitenden und transnationalen Vorhaben muss die Kooperation im Interesse des Landes Niedersachsen liegen und die beteiligten Akteurinnen und Akteure aus Regionen außerhalb des Programmgebiets bringen ihre Mittel selbst ein.Sie müssen fachlich zur Durchführung des Projekts geeignet sein und die Gesamtfinanzierung Ihres Vohabens sicherstellen.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.Bitte beachten Sie die für die einzelnen Vorhaben geltenden Zweckbindungsfristen.Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.