
Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium des Innern
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um mehr Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen unterstützt Sie bei der vertikalen Erschließung von Mietwohnraum.
Die Förderung erhalten Sie für
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 80.000.
Die Zinsverbilligung gilt für maximal 20 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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