Informationen
Sie müssen das Gebäude ab dem 1. Obergeschoss überwiegend für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen.Wenn Sie Maßnahmen planen, um mehr Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen unterstützt Sie bei der vertikalen Erschließung von Mietwohnraum.
Die Förderung erhalten Sie für
die Errichtung oder Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Mietwohngebäuden mit mehr als 3 Geschossen und mehr als 6 Wohnungen,den Abbau von Barrieren im Zugangsbereich der Gebäude sowieBegleit- und Folgemaßnahmen.Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 80.000.
Die Zinsverbilligung gilt für maximal 20 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
Eigentümer und Eigentümerinnen eines Grundstücks oder einer Wohnung oderErbbauberechtigte an einem Grundstück jeweils mit einem bestehenden Mietwohngebäude in Sachsen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Das Gebäude muss spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig gewesen sein.Ihr Vorhaben muss zu einer dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswertes führen.Sie können dann eine Förderung erhalten, wenn die Leerstandsquote in der Gemeinde über 5 Prozent liegt.Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie zu einer Reduzierung des Leerstands im Gebäude, in der Kommune oder in der Region beitragen.