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Copilot für Förderungen
16. Dez. 2022 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie als Unternehmen oder Ausbildungsverein der Binnenschifffahrt junge Menschen ausbilden oder Ihre Besatzungsmitglieder weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den anfallenden Aus- und Weiterbildungskosten erhalten.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie mit einem Zuschuss zu Ihren Aus- und Weiterbildungskosten in der deutschen Binnenschifffahrt, wenn Sie als Binnenschifffahrtsunternehmen in Deutschland ansässig sind oder als Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt staatlich anerkannt sind.
Gefördert wird die
Den Zuschuss bekommen Sie für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses für eine Ausbildung beträgt 50 Prozent der gesamten Ausbildungskosten für die Dauer der Ausbildungszeit von 36 Monaten, jedoch höchstens EUR 65.000 und für die Ausbildungszeit von 42 Monaten höchstens EUR 76.000.
Die Höhe des Zuschusses für die berufliche Weiterbildung beträgt 50 Prozent, jedoch höchsten EUR 8.000 je Weiterbildungsteilnehmerin oder Weiterbildungsteilnehmer in einem Zeitraum von 24 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens EUR 300,00 kosten.
Für ein kleines Unternehmen erhöhen sich die Fördersätze um 20 Prozent, für ein mittleres Unternehmen um 10 Prozent.
Ihren Antrag reichen Sie vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ein.
Antragsberechtigt sind:
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta