Informationen
Wenn Sie Ausbildungs- und Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz schaffen oder sichern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Der Aus- und Weiterbildungskredit RLP der ISB unterstützt Sie als Unternehmen und freiberuflich Tätige und Tätigen bei der Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.
Sie erhalten die Förderung für
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen,Einstellungsmaßnahmen von Erwerbs- und Ausbildungssuchenden,den Erwerb von eigengenutzten sowie vermieteten oder verpachteten Immobilien und Mobilien (Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und Einrichtungen),gewerbliche Baukosten,Erwerb von Grundstücken,Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien,Betriebs- und Geschäftsausstattung,Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Wirtschaft 4.0,mittelfristigen Betriebsmittelbedarf,Warenlager sowieUnternehmensübernahmen und den Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge.Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt für
Investitionskredite bis zu EUR 2 Millionen,Betriebsmittelfinanzierungen bis zu EUR 500.000.Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Sind Sie bereits seit 3 Jahren am Markt aktiv, dann können Sie den Aus- und Weiterbildungskredit RLP bis zu einer Kredithöhe von EUR 250.000 mit einer Haftungsfreistellung vereinbaren. Eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent ist möglich. Das bedeutet, dass die ISB mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung vereinbart. Das Kreditausfallrisiko übernimmt dann mit 50 Prozent die ISB und die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank.
Den Aus- und Weiterbildungskredit RLP beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die ISB weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie MidCap-Unternehmen, die weniger als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen,Angehörige der Freien Berufe und natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind,natürliche Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sowienatürliche Personen, die bislang nicht unternehmerisch tätig sind, die Unternehmen übernehmen, eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge eingehen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie führen das Vorhaben in Rheinland-Pfalz durch.Sie müssen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie beschäftigen Auszubildende.Sie schaffen einen Ausbildungsverbund.Sie sorgen für eine fachliche Qualifizierung durch Weiterbildung.Sie beschäftigen Auszubildende.Sie schaffen einen Ausbildungsverbund.Sie sorgen für eine fachliche Qualifizierung durch Weiterbildung.Sie begründen die Erfolgsaussichten des Vorhabens und die positiven Zukunftsaussichten des Unternehmens schriftlich.Nicht gefördert werden unter anderem
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur,Sanierungsfälle,Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien,Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowieAnschlussfinanzierungen und Prolongationen.