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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Wenn Sie Fachkräfte beschäftigen, die Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration in Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Integration in Ausbildung von Menschen mit Asylhintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die in den Phasen Akquise, Beratung und Betreuung, Vermittlung sowie Nachsorge mit jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zielgruppe, (möglichen) Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieben und Kooperations- und Netzwerkpartnerinnen und -partnern zusammenarbeiten.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Bitte nehmen Sie mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Kontakt auf, bevor Sie einen Antrag stellen.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger, die entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt haben (beispielsweise Kommunen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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