Informationen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.
Kontext
Die Bürgschaftsbank Bayern entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:
Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe,Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen,Deckung des Betriebsmittelbedarfs,Konsolidierungsmaßnahmen,Kontokorrent- und Avalkredite.Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags (bei Betriebsmittelkrediten höchstens 70 Prozent), jedoch höchstens EUR 1,25 Millionen.
Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Bayern weitergeleitet.
Die Bürgschaftsbank Bayern bietet unter anderem folgende Sonderprogramme an:
Im Rahmen des Programms „100×10“ verpflichtet sich die Bürgschaftsbank, für Bürgschaftsanträge mit einem Bürgschaftsbetrag bis maximal EUR 100.000 bei einer Bürgschaftsquote von maximal 80 Prozent der Kreditsumme eine Entscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu treffen.Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH bietet mit dem Programm „BBB-Express“ ein weitgehend digitalisiertes Verfahren an, das die Beantragung kleinerer Bürgschaften bis zu einem Bürgschaftsbetrag von maximal EUR 250.000 vereinfacht. Die Bürgschaftsquote ist in 5-Prozent-Schritten frei wählbar, jedoch gilt eine Bürgschaftsquote von höchstens 80 Prozent, bei Betriebsmittelfinanzierungen von höchstens 70 Prozent des Kreditbetrags.rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen den Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden.Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern.Einen bereits ausgereichten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen.Die Bürgschaftsbank Bayern verbürgt nicht Sanierungs- und Akzeptkredite sowie Kredite an Vergnügungsbetriebe.