Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kommunalen Aufgabenträger bei der Finanzierung der Lohnkostensteigerungen für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Sie bekommen die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta