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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in einem benachteiligten Gebiet ein landwirtschaftliches Unternehmen führen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt zahlt Ihnen als Landwirtin oder Landwirt einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie in benachteiligten Gebieten wirtschaften.
Sie erhalten die Förderung in Gebieten in Sachsen-Anhalt bis zur Ertragsmesszahl 37.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.5. eines Jahres an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Für Flächen, die stillgelegt sind, aus der Erzeugung genommen wurden oder die aus sonstigen Gründen nicht produktiv genutzt werden, erhalten Sie keine Förderung.
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