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Copilot für Förderungen

14. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt in einem benachteiligten Gebiet in Hessen wirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen.
Das Land zahlt Ihnen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt zwischen EUR 25,00 und EUR 180,00 je Hektar, abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche.
Bis zu einer Betriebsgröße von 100,00 Hektar förderfähiger Fläche beträgt Ihr Zuschuss 100 Prozent. Bei einer Betriebsgröße von 100,01 bis 250,00 Hektar beträgt Ihr Zuschuss 80 Prozent und bei einer Betriebsgröße von 250,01 bis 500,00 Hektar 60 Prozent der errechneten Ausgleichszulage.
Bei den über 500,00 Hektar je Betrieb hinausgehenden Flächen erhalten Sie keine Förderung.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in Hessen haben, aber eine Fläche außerhalb von Hessen bewirtschaften, erhalten Sie EUR 25,00 je Hektar.
Richten Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jeweils bis zum 15.5. eines Jahres an die für Sie zuständige Landrätin oder den zuständigen Landrat. Informationen erhalten Sie auch bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und -inhaber beziehungsweise Zusammenschlüsse dieser, die ihren Betriebssitz in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta