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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie ein Nutzfahrzeug oder einen Bus mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu EUR 1.500 je Einzelmaßnahme erhalten.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Eigentümerin/Eigentümer und Halterin/Halter, Leasingnehmerin/Leasingnehmer und Mieterin/Mieter bestimmter Kraftfahrzeuge bei deren Ausrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen. Die Kraftfahrzeuge haben Sie im Inland für die Ausübung Ihrer gewerblichen, freiberuflichen, gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit angeschafft und haben sie in Betrieb.
Folgende Kraftfahrzeuge sind förderfähig:
Mitfinanziert werden
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber EUR 1.500 je Einzelmaßnahme. Sie bekommen für höchstens 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr eine Förderung. Sollten die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel bis zum 30.9. eines Jahres nicht ausgeschöpft sein, können Sie eventuell zusätzliche Zuschüsse erhalten.
Sie stellen bis zum 15.10. eines Jahres einen Antrag ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ausgeschlossen von der Förderung sind
Beta