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Copilot für Förderungen
01. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Wenn Sie als Stammbetrieb Berufsausbildungen in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Bildungseinrichtungen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Wenn Sie als Stammbetrieb Kurzarbeit angemeldet haben, können Sie von verbesserten Förderbedingungen profitieren.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen im Rahmen der Verbundausbildung, wenn Sie Teile der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) nicht selbstständig durchführen können oder wollen (Stammbetrieb) und sich deshalb zu einem Ausbildungsverbund mit einem anderen Betrieb oder einer Bildungseinrichtung (Partnerbetrieb) zusammenschließen.
Sie bekommen die Förderung für Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss („Prämie“).
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Auszubildender und Ausbildendem
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Ausbildung im Stammbetrieb beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.
Mit dem Antrag müssen Sie eine Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages und eine schriftliche Vereinbarung zwischen Stamm- und durchführendem Betrieb über die Verbundausbildung vorlegen. Als kurzarbeitendes Unternehmen müssen Sie zusätzlich eine Bestätigung der Anzeige von Kurzarbeit durch die zuständige Agentur für Arbeit vorlegen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten und mit Sitz in Baden-Württemberg, die einen Ausbildungsvertrag mit einer Auszubildender oder einem Auszubildenden abgeschlossen haben (sogenannte Stammbetriebe).
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Beta