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Copilot für Förderungen

16. Jan. 2021 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen eine Jugendliche oder einen Jugendlichen übernehmen, deren/dessen Ausbildung beim bisherigen Ausbildungsbetrieb aus besonderen Gründen nicht beendet werden kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag vom bisherigen Ausbildungsbetrieb aus bestimmten Gründen vorzeitig aufgelöst wurde.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss („Prämie“).
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig EUR 1.200 für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 3 Monaten nach Übernahme der Auszubildenden und des Auszubildenden schriftlich oder online über das Serviceportal des Landes an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.
Sie müssen dem Antrag eine Kopie des Ausbildungsvertrags mit Eintragungsvermerk der zuständigen Stelle beifügen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse unter anderem mit
Die Übernahme einer Auszubildenden oder eines Auszubildenden aus einem verbundenen Unternehmen ist nicht förderfähig.
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