
Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021–2027) (CERV-Programm)
16. Mär. 2024 | Europäische Kommission (EC)
Informationen
Wenn Sie sich für Themen in den Bereichen Gleichstellung, Nicht-Diskriminierung, Gewaltprävention, Menschenrechte, Städtepartnerschaften und -netzwerke sowie allgemein bürgerschaftliches Engagement einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Kontext
Das CERV-Programm ist in 4 sogenannte Aktionsbereiche gegliedert:
Im Aktionsbereich „Werte der Union“ werden Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt, die die Werte der Union auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene fördern und pflegen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit stärken und einen Beitrag zum demokratischen Dialog, zu Transparenz und zu verantwortungsvoller Regierungsführung und guter Verwaltung leisten.
Im Aktionsbereich „Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung“ werden folgende Ziele unterstützt:
Im Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ werden folgende Vorhaben unterstützt:
Im Aktionsbereich „Daphne“ werden folgende Vorhaben unterstützt:
Die Förderung erfolgt in der Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung wird in den Arbeitsprogrammen und Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen festgelegt.
Ihren Antrag stellen Sie bitte im Rahmen der Aufrufe, die auf dem Funding & Tender Portal der EU veröffentlicht werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Organisationen, die in den genannten Bereichen tätig sind.
Förderkriterien, geeignete Maßnahmen, Teilnahmeberechtigungen und Antragsfristen werden in Arbeitsprogrammen und Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen bekannt gemacht.
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