
Bürgschaft Direkt (BoB)
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und Ihnen die nötigen Sicherheiten für ein Bankdarlehen fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Kontext
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit einer direkten Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten.
Sie erhalten die Bürgschaft für bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal EUR 150.000.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei
Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Angabe „Bürgschaft Direkt“ an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der Freien Berufe vor Gründung des Unternehmens beziehungsweise Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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