Matching-
Copilot für Förderungen
10. Jan. 2023
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie als Unternehmen, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgt für Sie Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen EUR 25.000 und EUR 2 Millionen.
Der Verbürgungsgrad beträgt
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Ihren Antrag stellen Sie bitte online direkt bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).
Antragsberechtigt sind
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Sanierungs- oder Umschuldungskredite ab.
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