Matching-
Copilot für Förderungen
01. Mär. 2024
Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer, Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten und Avalen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen. Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sichert mit der Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.
Längere Laufzeiten für Programmkredite der öffentlichen Hand oder gewerbliche Baufinanzierungen sprechen Sie mit der Hausbank beziehungsweise der Bürgschaftsbank ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung ist auch online möglich.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie freiberuflich Tätige in Nordrhein-Westfalen.
Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.
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